Der amerikanische Trust
Ein Trust ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem Güter von einem Treuhänder (trustee) für einen oder mehrere Begünstigte verwaltet werden.
Dabei können verschiedene Zwecke verfolgt werden: Lebzeitige Trusts (living trust, inter vivos trust) werden häufig als Mittel der Nachlassplanung (estate planning) als Alternative oder Ergänzung zum Testament verwendet oder werden zu steuerlichen Zwecken errichtet. Testamentarische Trusts (testamentary trust) dienen oftmals dem Schutz minderjähriger oder verschuldeter Erben.
Grundstruktur des Trusts
Ein Trust entsteht, indem der
• Errichter (grantor, auch als settlor, creator
oder trustor
bezeichnet) Bestandteile seines Vermögens in einer Treuhandurkunde (trust deed) an den
• Treuhänder (trustee) überträgt, der diese Vermögensgegenstände (trust assets, trust property) zugunsten eines oder mehrerer
• Begünstigten (beneficiary) treuhänderisch für einen bestimmten Zweck verwaltet.
Im Außenverhältnis verfügt der Treuhänder über alle Rechte (legal title) am Vermögen des Trusts, darf diese jedoch nur im Rahmen seiner Befugnisse, Aufgaben und Pflichten ausüben.
Der Errichter kann dabei auch gleichzeitig Treuhänder und Begünstigter sein - in diesem Fall bedarf es keiner Vermögensübertragung, sondern nur einer einseitigen Erklärung (trust declaration).
Errichten mehrere Personen einen gemeinschaftlichen Trust (joint trust) oder ist der Errichter nicht der alleinige Treuhänder, wird das Dokument in der Regel als Trust-Vereinbarung (trust agreement) bezeichnet.
Üblicherweise wird die Unterschrift unter dem trust document
von einem US-amerikanischen Notar (notary public) beglaubigt.
Übertragung von Vermögen auf einen Trust
Auf einen lebzeitigen Trust wird häufig zunächst lediglich ein symbolischer Betrag, z.B. 10 US-$, übertragen. Ein solcher nicht-ausgestatteter Trust (unfunded trust) wird entweder direkt im Anschluss durch gesonderte, lebzeitige Übertragung oder auf den Tod ausgestattet. Oft befindet sich im Annex zum Trust eine Aufstellung des Treuhandvermögens, die jedoch weder richtig noch vollständig sein muss.
Neben der Treuhandurkunde wird üblicherweise ein
pour-over
will
errichtet, in dem testamentarisch festgelegt wird, dass das im Nachlass befindliche Vermögen auf den Treuhänder übergehen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass Vermögen, das aus gleich welchem Grund zu Lebzeiten nicht in den Trust eingebracht wurde, nach den Regeln der Treuhandurkunde verteilt wird.
Ausgestaltung des Trusts
Abhängig von Art und Zweck können Trusts sehr unterschiedlich ausgestaltet werden.
So kann der Errichter einen unwiderruflichen (irrevocable) oder einen widerruflichen (revocable) Trust begründen. Bei einem widerruflichen Trust behält sich der Errichter weiterhin die Verwendung des Einkommens (income) und den Zugriff auf das Trustvermögen (capital) zu Lebzeiten vor Bei vielen Trusts in Kalifornien behält sich der Errichter den jederzeitigen Widerruf (revocable trust) vor und benennt sich selbst als trustee (grantor trust). Auf den Tod führt dann der nachfolgende Treuhänder (successor trustee) die Verteilung (distribution) durch, wobei ihm der Errichter hierzu entweder genaue Vorgaben zur Verteilung gemacht hat (strict trust) oder ihm Ermessen eingeräumt hat (discretionary trust).
Dem Errichter steht es außerdem frei, die Begünstigung nach seinen Vorstellungen zu gestalten und beispielsweise den Treuhänder damit beauftragen, dem Begünstigen
• einen monatlichen Betrag
• alle Einkünfte (income) und/oder
• den Vermögensstamm (principle) in einem Betrag oder in Raten (bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen)
• oder nach seinem Ermessen (discretionary trust) auszuzahlen.
Der Errichter kann auch verfügen, dass zunächst eine Person begünstigt werden soll und nach deren Tod eine andere Person. So kann beispielsweise zunächst der überlebende Ehegatte das Einkommen des Trusts bekommen und das restliche Vermögen fällt nach seinem Tod an eine Drittpartei, wie z.B. die Kinder (residuary beneficiary).
In manchen Fällen soll der Nachfolge-Treuhänder (successor trustee) nach dem Tod des Errichters das Vermögen zugunsten der Familie weiter verwalten (family trust).
Die Parteien des Trusts
Der/die Treuhänder
Der Treuhänder, der eine natürliche oder juristische Person sein kann, hat die Befugnis und die Verpflichtung, das Trustvermögen in Übereinstimmung mit den Trustbestimmungen und den ihm auferlegten besonderen Verpflichtungen zu verwalten, zu verwenden oder darüber zu verfügen.
Der Trustee hat über seine Tätigkeit daher umfassend Rechenschaft abzulegen. Geht das Trustvermögen unter oder kommt es dem Trustee abhanden, kann der Beneficiary
unter Umständen die Rückgabe entsprechender Vermögenswerte an den Trust verlangen. Dabei ist der Treuhänder primär den Begünstigten verpflichtet und hat grundsätzlich nicht die Interessen des Errichters zu wahren.
Sollten alle Treuhänder wegfallen, geht der Trust nicht unter, sofern der Errichter nicht ausdrücklich in der Trusturkunde bestimmt hat, dass nur ein ganz bestimmter Treuhänder eingesetzt werden kann.
Der/die Begünstigte/n
Der Begünstigte ist die aus dem Trust begünstigte Person. Die Begünstigung kann bereits mit der Vermögensübertragung erfolgen oder aber auch erst mit dem Tod des Errichters.
Der Anspruch des Begünstigten (beneficiary title) richtet sich sowohl auf die ihm zustehenden Leistungen aus dem Trustvermögen als auch auf die pflichtgemäße Verwaltung des Trusts durch den oder die Treuhänder. Allen Begünstigten steht ein grundsätzliches Recht auf Auskunft über die Verhältnisse im Trust zu, der Treuhänder ist nicht befugt, Begünstigte von seiner Auskunfts- bzw. Rechenschaftspflicht auszuschließen.
Der Protector
Obwohl dies keine zwingende Voraussetzung ist, kann der Errichter einen Protector bestellen, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Treuhänders gemäß der Trusturkunde zu überwachen. Der Protektor
eines Trusts ist eine unabhängige Partei, die kein Treuhänder ist, aber gemäß der Treuhandurkunde Befugnisse erhält, wie z.B. ein Vetorecht bei bestimmten Verwaltungshandlungen des Treuhänders. Häufig ist der Protektor ein vertrauenswürdiger und qualifizierter Fachmann, der bereits eine Beziehung zum Errichter oder seiner Familie hat, wie z. B. ein Anwalt oder Finanzberater.