Urkundenübersetzungen


Urkundenübersetzungen


Eine beglaubigte Urkundenübersetzung ist ein rechtliches Dokument und muss das Original - soweit es geht – inhaltlich und formal genau abbilden. Damit sie von Behörden im Ausland anerkannt werden, muss die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer durch seinen Stempel und seine Unterschrift bescheinigt werden.

Ich wurde vom Oberlandesgericht Hamm ermächtigt, Beglaubigungen für Übersetzungen in die und aus der englischen und französischen Sprache auszustellen.

Für die folgenden Dokumente werden meistens Beglaubigungen verlangt:

⮚ Geburtsurkunden
⮚ Heiratsurkunden
⮚ Ledigkeitsbescheinigungen
⮚ Ehefähigkeitsbescheinigungen
⮚ Beeidete Erklärungen (Affidavits)
⮚ Sterbeurkunden
⮚ Testamente
⮚ Erbscheine
⮚ Ausweisdokumente wie Pass oder Personalausweis
⮚ Führerschein
⮚ Vollmachten
⮚ Zeugnisse
⮚ Unterlagen für die Einbürgerung oder Asylverfahren
⮚ Verträge und Vereinbarungen
Komplette Liste anzeigen

Manchmal wird von ausländischen Behörden eine „Überbeglaubigung“ verlangt; damit ist die Legalisation der Unterschrift des Übersetzers durch das Landgericht am Standort des Übersetzers gemeint, wo seine Unterschrift hinterlegt ist. In einem solchen Fall biete ich an, diese beim Landgericht einzuholen, wenn Sie mir dies bei Auftragserteilung mitteilen, wobei die Bearbeitungszeit des Landgerichts außerhalb meiner Kontrolle liegt.


Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Ihre Daten sowie alle mir von Ihnen im Zusammenhang mit der Übersetzung übergebenen Unterlagen werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch versichere ich Ihnen dies vorab in einer Geheimhaltungsverpflichtung. Alle Dokumente, die über die Webseite übersandt werden, sind durch SSL-Verschlüsselung besonders geschützt.

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