By Gertrud Hurck
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17 Jun, 2020
Bis Wilhelm der Eroberer 1066 England eroberte, galt in England das Gewohnheitsrecht der germanischen Stämme der Sachsen, Angeln, Jüten und Dänen, das sich von Ort zu Ort unterschied. Nach der Eroberung entwickelten sich unterschiedliche parallele Zuständigkeiten von königlichen und nicht königlichen Gerichten, die mit der Zeit im Common Law zu einem einheitlichen Rechtssystem zusammengefasst wurden, das für ganz England galt und auch für Neuerungen offen war. Nur im Fall von Eheprozessen und bei Fragen der Kirchenzucht blieben die Kirchengerichte zuständig. Während sich später im Kontinentaleuropa das römische bzw. kanonische Recht ausbreitete, bestand in England wegen des bereits ausgebildeten Rechtssystems keine Notwendigkeit mehr, die römisch-kanonischen Regeln zu übernehmen. In Schottland hingegen wurde das römisch-kanonische gemeine Recht übernommen. Im deutlichen Unterschied zu den kontinentalen Rechtssystemen mussten englische Kläger einen Writ beantragen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Wort Writ ist etymologisch mit dem englischen Verb „to write“ (schreiben) verwandt. Ein Writ begründete jedoch keinen rechtlichen Anspruch, sondern war lediglich ein schriftlicher Befehl des Königs an den Sheriff der Grafschaft des Beklagten, prozesseröffnende Maßnahmen einzuleiten (z.B. die Vorladung des Beklagten oder die Einberufung einer Jury). Für den Writ war die Form streng festgelegt und Auswahl des richtigen Writ war von zentraler Bedeutung, denn wenn man den falschen Writ ausgewählt hatte, musste der Antrag abgewiesen werden. Dies ist der Grund für die große Bedeutung des Verfahrensrechts im englischen Rechtssystem. Aufgrund dieses Systems kamen viele Rechtssuchende nicht zu ihrem Recht und wandten sich daher direkt an den König - als Garant für Gerechtigkeit - mit der Bitte um Unterstützung, um ein Urteil zu erwirken, dass zwar nicht den Grundsätzen des Common Law , wohl aber den Geboten von Moral und Gewissen entsprach. Der König beauftragte seinen Kanzler („ Chancellor “) mit der Entscheidung über diese Fälle, die immer häufiger vorkamen und mit der Zeit ihren Ausnahmecharakter verloren. Auf diese Weise entwickelte sich mit dem Court of Chancery eine zweite Rechtsprechung mit der Bezeichnung Equity Law (Billigkeit), um die Härten des Common Law auszugleichen. 1873 wurde der Judicature Act erlassen, der eine große Reform des prozessualen Rechts und des Gerichtsverfassungsrechts darstellte. Das System wurde vereinheitlicht, damit alle englischen Gerichte die Grundsätze des Common Law und der Equity berücksichtigen und anwenden. Die Common Law -Gerichte und der Court of Chancery wurden zu einzelnen Kammern eines neuen High Court of Justice . Auch die verschiedenen Writs wurden zu einem allgemeinen Writ of Summons vereinheitlicht, so dass sich Kläger nicht mehr auf einen bestimmten Writ festlegen mussten und damit nicht mehr Gefahr liefen, das Verfahren nur aufgrund eines reinen Formfehlers zu verlieren. 1999 trat eine neue Zivilprozessordnung in Kraft - der Writ als prozesseinleitende Maßnahme wurde zugunsten des heutzutage verwendeten „ Claim Form “ abgeschafft. Das heutige englische Recht besteht grundsätzlich aus dem Case Law , also dem auf in Jahrhunderten getroffenen Gerichtsentscheidungen aufbauende Recht, und dem Statute Law , dem vom Gesetzgeber geschaffene Recht. Das Case Law beruht auf der Vorstellung, dass sich eine neue Entscheidung grundsätzlich und verbindlich an einer vorangegangenen Entscheidung orientieren muss. Auf diese Weise haben gerichtliche Entscheidungen in England Gesetzeskraft. Darüber hinaus sind untere Gerichte an die Entscheidungen höherer Gerichte gebunden, wobei die Entscheidungen der höheren Gerichte solange bindend sind, bis sie durch ein noch höher stehendes Gericht oder die Gesetzgebung außer Kraft gesetzt werden. Ziel des Statute Law ist es, das Case Law zu ergänzen und zunehmend zu ersetzen sowie gegebenenfalls vorliegende Unklarheiten zu beseitigen und bestehende Lücken zu füllen. Dabei unterscheidet man zwischen Acts of Parliament (entsprechen den deutschen Gesetzblättern) und der so genannten Delegated Legislation (von Ministern und anderen Regierungsstellen erlassene Verordnungen).